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Verbindlichkeit Ihres bewilligten Heimantrages

Regeln

Sie sind in jeder Blockwoche (lt. Blockplan) verpflichtet, den beantragten und genehmigten Heimplatz in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie Ihren Verpflichtungen lt. unseren Regeln (sh. Punkte 1 bis 6) nicht nachkommen, müssen Sie die Wohnheimkosten in Höhe von derzeit 228,00 € selbst tragen.

Wenn Sie aus untenstehenden Gründen nicht anreisen, sind Sie immer verpflichtet, laut den von Ihnen akzeptierten und unterschriebenen Bedingungen in Ihrem Heimantrag, sich bis Montag 12 Uhr der Blockwoche schriftlich per E-Mail (info-jwh@straubing.de) im Jugendwohnhaus abzumelden.

 

Gründe, die Sie von einer Anreise entbinden

1. Distanzunterricht

Wenn die Schulleitung nach Vorgabe des Kultusministeriums vor der Blockwoche Distanzunterricht anordnet, muss der Schüler nicht anreisen. Hierzu gilt die Eintragung in der Webseite der Schule.
Wird der Distanzunterricht erst während der Blockwoche beschlossen, muss der Schüler zur Blockwoche anreisen bis die Schulleitung die Leitung des Jugendwohnhauses informiert, dass Distanzunterricht stattfindet.
Ein Fernbleiben vom Unterricht muss mit AU nachgewiesen werden.

2. Krankheit

Sie sind verpflichtet, sich bis spätestens Montag der Blockwoche bis 12.00 Uhr mittels Mail krank zu melden. Sie haben bis Mittwoch 17 Uhr Zeit, uns einen Nachweis (AU oder Bescheid Covid) per Mail zu übersenden. E-Mail info-jwh@straubing.de

3. Blocktausch/Klassentausch

Sie sind verpflichtet uns spätestens bis Montag, 12.00 Uhr über einen Blocktausch per Mail zu informieren.
Ebenso informieren Sie uns schriftlich über einen Klassentausch. Auch diese Information bekommen wir per E-Mail.

4. Betriebliche Anordnung

Bei einer betrieblichen Anordnung benötigen wir die Bestätigung des Arbeitgebers. Diese senden Sie uns bis Montag, 12.00 Uhr der Blockwoche per Mail E-Mail info-jwh@straubing.de.

5. Abreise während Ihrer Blockwoche

Sie sind verpflichtet, uns über Ihren Abreisegrund bis spätestens 20 Uhr Ihres Abreisetages schriftlich per E-Mail (info-jwh@straubing.de) oder telefonisch unter der Telefonnummer 09421 9748-180 zu informieren.
Innerhalb von 3 Werktagen erhalten wir einen Nachweis (z. B. AU) über den Grund ihrer Abreise per E-Mail info-jwh@straubing.de).
Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen Sie die restlichen Tage Ihres Fernbleibens vom Blockunterricht selbst begleichen (derzeit pro Tag 45,60 €).

 

Weitere Informationen und wichtige Hinweise

6. Kündigung

Wenn Sie den Heimplatz nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, können Sie schriftlich unter Angabe
Ihres Namens, Klasse und Geburtsdatum kündigen. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten kündigen bzw. unterschreiben. Durch diese Kündigung erlischt Ihre Berechtigung auf einen Heimplatz für das gesamte Schuljahr.
Sie können im darauffolgenden Schuljahr wieder einen Antrag stellen.
Die Kündigung muss eine Woche vor Blockbeginn schriftlich bei uns eingegangen sein, sonst entstehen Ihnen für den darauffolgenden Block die gesamten Kosten von derzeit 228,00 €.

7. Daten und datenbezogene Änderungen

Sie sind verpflichtet:
uns umgehend zu informieren, wenn sich folgende Punkte ändern:

- Ihre Wohnadresse (Wohnadresse muss mit Personalausweis übereinstimmen)
- Ihr Ausbildungsbetrieb / -verhältnis (Ausbildungsort und nicht der Sitz der Ausbildungsfirma)
- Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse

Wahrheitsgetreue Angaben sind:
Wohnort (Wohnsitz lt. Personalausweis)
Ausbildungsort (wo Sie tatsächlich arbeiten, kann sich vom Sitz der Ausbildungsfirma unterscheiden)
Mit falschen Angaben zu Ihrem Wohnort könnten Sie sich einen Vorteil verschaffen, dieser Umstand kann strafrechtlich verfolgt werden.

Bitte beachten Sie die Regeln, zum Wohle eines einvernehmlichen Miteinanders.

Über uns

Der Berufsschulverband Straubing-Bogen und das Jugendwohnhaus bieten Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten in Straubing an.

Kontakt

Jugendwohnhaus
Pettenkoferstr. 16
94315 Straubing

09421 / 9748-112 | Mo - Do 8 - 16 Uhr

09421 / 9748-180 | Mo - Do 16 - 22 Uhr

Straubing 2024
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