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Antragsvoraussetzungen
Einen Anspruch auf Unterbringung im Jugendwohnhaus haben Sie als Blockschüler*in nur dann, wenn die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause (Wohnsitz lt. Personalausweis) bei Benutzung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.
Für Schüler*innen in weiterführenden Klassen muss der Antrag bis 31.03. des vorherigen Schuljahres gestellt sein.
Für neue Schüler*innen muss der Antrag bis spätestens am 31.07. vor Schulbeginn eingegangen sein. Die Anmeldung kann unabhängig der Bekanntmachung der Blockwochen und Klassenzugehörigkeit erfolgen.
Anträge, die nach dem 31.07. eingehen, können nicht mehr rechtzeitig vor Schulbeginn bearbeitet werden.
Den Antrag stellen die Erziehungsberechtigten für die Minderjährigen oder der/die volljährige Schüler*in.
Der Ausbilder ist nicht zur Antragstellung berechtigt.
Antragsstellung
1.) Schüler*innen, im zweiten Blockjahr erhalten den Antrag per Mail.
2.) Antrag für neue Schüler*innen – siehe Vorgehensweise Aufnahmeantrag
Nach Überprüfung Ihres Antrages und Eingang aller Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Aufnahme bzw. Absage in schriftlicher Form.
Der beantragte und genehmigte Heimplatz wird von Ihnen bei jeder Blockwoche verbindlich in Anspruch genommen.
Umschüler mit Umschulungsvertrag
Umschüler mit Umschulungsvertrag für einen anerkannten Ausbildungsberuf haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen. Durchlaufen Sie eine solche Umschulungsmaßnahme, können Sie per Mail einen Heimplatz anfragen. Die Kosten tragen Sie zuerst selbst. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Berufsschulverbandes/Jugendhaus/Umschüler über das Aufnahmeprozedere.