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Kündigung des Heimplatzes
Wenn Sie den Heimplatz nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, können Sie schriftlich unter Angabe Ihres Namens, Klasse und Geburtsdatum kündigen. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten kündigen bzw. unterschreiben. Durch diese Kündigung erlischt Ihre Berechtigung auf einen Heimplatz für das gesamte Schuljahr.
Sie können im darauffolgenden Schuljahr wieder einen Antrag stellen.
Die Kündigung muss eine Woche vor Blockbeginn schriftlich bei uns eingegangen sein, sonst entstehen Ihnen für den darauffolgenden Block die gesamten Kosten in Höhe des geltenden Tagessatzes für die gesamte Blockwoche (5 Tagessätze).