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Schutzkonzept zu Covid-19
Ergänzung zur Hausordnung vom 13.09.2021
Die Aufnahme im Jugendwohnhaus ist nur möglich, wenn Sie einen der drei aufgeführten Nachweise erbringen können:
- Geimpft
- Getestet (Testkit bitte mitbringen)
- Genesen
Unterbringung
Es gelten die Unterbringungs- und Kontaktbeschränkungen gemäß §5 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 1 des 15. BayIfSMV und § 4 Abs. 6 Nr. 1 des 15. BayIfSMV.
Bitte beachten Sie:
Bei Grippesymptomen wie Husten, Schnupfen usw. und/oder Verdacht und/oder Corona-Infektionen in der Familie, reisen Sie bitte nicht an.
Bitte informieren Sie uns bis Montag, 12.00 Uhr der Blockwoche über Ihr Fernbleiben und senden uns bis Mittwoch der Blockwoche ein Attest des Hausarztes.
Die Entschuldigung an der Schule ist für uns nicht ausreichend. Bitte lesen Sie hierzu die Bestimmungen im Informationsschreiben.
In unseren beiden Häusern ist Maskenpflicht.
Die Zimmer werden nur von der Zimmergemeinschaft genutzt. Ein Besuch untereinander ist nicht gestattet. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unserem Personal
Hygieneregeln:
- Abstandhalten – 1,5 Meter
- Händewaschen - Handwaschhygieneanleitung
- Desinfizieren
- Lüften
- Nies-/ und Hustenetikette
Distanz- oder Präsenzunterricht:
Nur die Schulen können Sie vom Unterricht befreien. Wenn Sie hierzu keine Informationen haben, müssen Sie zum Blockunterricht anreisen und somit Ihrer Anwesenheit im Jugendwohnhaus nachkommen.
Straubing, 14.01.22
Gez. Birgit Glende-Wiemers - Jugendwohnhausleiterin